Einverständniserklärung für Verheiratete
Bei verheirateten Paaren erfolgt die Kommunikation ausschliesslich über einen Ehepartner. Mit der Zusendung des Steuerformulars bestätigt der kommunizierende Ehepartner ausdrücklich, im Wissen und mit Zustimmung des zweiten Ehepartners zu handeln. Der kommunizierende Ehepartner versichert, dass sämtliche Entscheidungen, insbesondere die Prüfung und Einreichung der Steuererklärung, den gemeinsamen Willen beider Ehepartner widerspiegelt. Die Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der übermittelten Angaben und Bestätigungen, sowie die jeweilige Einholung der Zustimmung des zweiten Ehepartners liegt vollständig beim kommunizierenden Ehepartner.